EMPFEHLUNG / TIPPGEBERPROVISION


WEITERSAGEN ZAHLT SICH AUS:

Sie kennen jemanden, der eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück verkaufen möchte?

Sie haben gehört, dass Freunde oder Nachbarn überlegen ihre Immobilie zu verkaufen?
Klasse dann ist diese Empfehlung bares Geld wert!
Sie möchten professionelle Unterstützung bei einer möglichen Verkaufsentscheidung? Gerne stehen wir Ihnen und Ihrer Empfehlung mit kostenloser und objektiver Beratung zur Verfügung.
Nutzen Sie doch die Gelegenheit und empfehlen Sie uns weiter! 
Jeder Tipp, der zu einem erfolgreichen Immobilienverkauf führt, wird mit einem Anteil der erzielten Provision belohnt.

WAS IST WICHTIG, DAMIT SIE ANSPRUCH AUF DIE TIPPGEBERPROVISION HABEN?

Einmal können wir natürlich nur verprovisionieren, was für uns auch neu ist. Das Objekt darf also nicht bereits in unserem System hinterlegt sein und ist „Off-Market“ sprich das Haus, Wohnung, Gewerbeeinheit, Grundstück wird noch nicht vermittelt oder öffentlich zum Verkauf angeboten (Internet, facebook, ebay-Kleinanzeigen, Zeitung, Flyer oder ähnliches)
Vorzugsweise befindet sich die Immobilie in unserem Haupteinzugsgebiet (Mannheim, Ludwigshafen, Rhein-Pfalzkreis, Weinstraße Süd, Heidelberg, Rhein-Neckar +10km) je nach Objekt und Lage auch mal etwas weiter weg (da wir über ein großes Netzwerk an Investoren, Kaufinteressenten und Maklerkollegen verfügen gerne auch europaweit).
Sie dürfen zwar mit dem Verkäufer verwand aber kein Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers der betreffenden Immobilie sein. Ansonsten können Sie als Tippgeber mit dem Eigentümer der Immobilie bekannt, befreundet oder verschwägert sein.
Nach erfolgter Übermittlung durch Sie (vorzugsweise persönlich, telefonisch oder per Mail) überprüfen wir Ihren Tipp besprechen und vereinbaren alles weitere (zu Ihrer Sicherheit natürlich schriftlich durch eine Tippgebervereinbarung) und kontaktieren den Eigentümer.
Nach Abschluss des Kaufvertrags (notarielle Beurkundung und Eingang der Gesamtprovision auf unserem Geschäftskonto) überweisen wir Ihnen die Tippgeber-Provision direkt auf Ihr Konto.
Wichtig ist natürlich noch, daß Ihr Tipp rechtmäßig erfolgt ist und nicht auf unlautere Maßnahmen (wie z.B. Täuschung, unzulässige Kaltakquise o.ä.) zurückzuführen war.

ZUR INFO

Um den Datenschutz zu wahren, vergewissern Sie sich bitte, dass Ihre Weitergabe von personenbezogenen Daten von Dritten zulässig ist.
Auch wenn Sie öfter als gelegentlich als Tippgeber aktiv sind, kann Ihr Provisionsanteil umsatzsteuerpflichtig werden. Teilen Sie und das dann bitte mit, damit Ihre Provision auch umsatzsteuerlich korrekt überwiesen werden kann.

SENDEN SIE IHREN TIPP AN UNS

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