VERKEHRSWERT GUTACHTEN


IMMOBILIENSACHVERSTÄNDIGER FÜR BEWERTUNG IN MANNHEIM UND UMGEBUNG

 

Das Verkehrswertgutachten stellt die detaillierteste Form der Wertermittlung einer Immobilie dar. Ziel der Verkehrswertermittlung ist dabei stets, den Marktwert eines bebauten oder unbebauten Grundstückes zu einem bestimmten Wertermittlungsstichtag zu ermitteln.

Nach §194 BauGB ist der Verkehrswert wie folgt definiert: „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Für die Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwert) sind verschiedene  Wertermittlungsverfahren gebräuchlich. Um eine einheitliche Vorgehensweise bei der Ermittlung des Verkehrswertes nach §194 BauGB zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber die Immobilienwertermittlungs verordnung erstellt, die aktuelle Fassung und somit Grundlage für ein Verkehrswertgutachten ist die ImmoWertV 2021. Dort werden die normierten Wertermittlungsverfahren für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens erörtert, unter anderem das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren.

ANLÄSSE ZUR ERMITTLUNG DES VERKEHRS- ODER MARKTWERTS SIND HÄUFIG:

ERBE/SCHENKUNG

Bei Erbschaften bzw. Schenkungen stellt das Verkehrswertgutachten die Basis für die steuerliche Berücksichtigung dar. Sei für die Auszahlung eines Miterben, die Ermittlung der Erbschaftssteuer oder dem Vorbeugen von Streitigkeiten innerhalb der Familie, das Gutachten gibt Sicherheit für alle Beteiligten.

SCHEIDUNG

Eine unabhängige und fachmännische Bewertung einer Immobilie ist gerade im Scheidungsfall von großer Bedeutung, um eine ohnehin emotionale Situation hinsichtlich des gemeinsamen Immobilienvermögens nicht unnötig zu belasten.

PFLEGSCHAFT/BETREUUNG

Bei der Veräußerung von Immobilien bei Betreuungsfällen muss sichergestellt sein, dass die Verkaufsabsicht und insbesondere der zu erzielende Erlös sich im Sinne des Betreuten abspielen. In aller Regel fordert das Vormundschaftsgericht daher ein Verkehrswertgutachten, um eine verantwortungsvolle Abwicklung zu gewährleisten.

FINANZAMT

Häufig bewerten Finanzämter Immobilien nach einem sehr einfachen Verfahren, dass nicht immer sämtliche wertbeeinflussenden Details berücksichtigt. Ist eine solche Bewertung gefordert, sorgt ein Gutachten für die Ermittlung des genauen Verkehrswerts.

PLAUSIBILITÄTSPRÜFUNG

Haben Sie Bedenken hinsichtlich der Richtigkeit eines bestehenden Gutachtens, kann eine Überprüfung der darin gemachten Berechnungen und Annahmen sowie der zugrunde gelegten Verfahren sinnvoll sein.

VERKAUF

Wollen Sie vor dem Verkauf ihres Grundbesitzes eine fachmännische Verkaufsberatung in Anspruch nehmen, um einen realistischen Marktwert zu ermitteln? Ein Verkehrswertgutachten berücksichtigt alle wertrelevanten Gesichtspunkte und liefert eine ideale Basis, um die Vermarktungsaktivitäten zu starten.

FRAGEN/BERATUNG

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie für Ihr Anliegen ein Verkehrswertgutachten benötigen oder aber ein Kurzgutachten ausreichend ist? Sie haben allgemeine Fragen oder wünschen ein individuelles Angebot? Sie würden gern ein bestehendes Verkehrswertgutachten überprüfen lassen?

Rufen Sie uns gern an oder oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Hier ist Tobias Wecking als DEKRA-zertifizierter Sachverständiger Ihr Ansprechpartner.

KONDITIONEN

Das Honorar für ein Verkehrswertgutachten hängt unter anderem vom Verkehrswert des Objektes sowie von Besonderheiten (wie z.B. Erbbaurechte oder Nießbrauchrechte) ab und ist grundsätzlich frei verhandelbar. Orientierung verschafft hier die Honorarrichtlinie für Immobilienbewertung der DEKRA. Sprechen Sie uns gern für ein individuelles Angebot an.

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