FAQ - HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Was ist meine Immobilie wert?
Das hängt von vielen Faktoren ab (Zustand, Alter, Lage, aktuelle Marktsituation etc.), die von einem Experten geprüft werden müssen. Siehe auch Abschnitt: Verkehrswertgutachten. Gern bekommen Sie eine individuelle Wertermittlung für Ihre Immobilie von uns erstellt. Sprechen Sie uns einfach an oder vereinbaren einen Termin über unser Kontaktformular.
Kann ich meine Immobilie auch selbst verkaufen?
Natürlich. Allerdings sollten Sie ausreichend Zeit einplanen und sich mit der Materie ernsthaft auseinandersetzen. Wenn Sie Fragen haben, nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gern.
Warum sollte ich einen Immobilienmakler beauftragen?
Ein professioneller Immobilienmakler kennt den lokalen Immobilienmarkt genau. Er ist in der Lage, einen realistischen Kaufpreis zu ermitteln, der Ihrer Immobilien auch gerecht wird. Ein falscher Preis – egal ob „Mondpreis“ oder „Schnäppchen“ - führt meistens zu Verlusten für den Eigentümer.
Der Verkauf bzw. der Erwerb einer Immobilie ist mit Aufwand verbunden. Vor allem Eigentümern fehlen oft die Zeit und die Fachkenntnis, um sich dieser Aufgabe angemessen zu widmen. Informieren Sie sich über unsere Leistungen für Eigentümer/Verkäufer.
Kann ich auch mehrere Makler gleichzeitig beauftragen?
Ja, natürlich. Nach unserer Erfahrung zahlt sich diese Vorgehensweise aber für die Eigentümer nicht aus. Da somit potentielle Käufer eher verwirrt werden. (Wer ist nun eigentlich zuständig? Ist meine Reservierung überhaupt verbindlich? Ist die Immobilie vielleicht sogar schon verkauft?) Viele Kaufinteressenten sehen sich solche Objekte erst garnicht an, da sie sogar befürchten mehrfach Provision zahlen zu müssen. Oft meinen die Verkäufer, dass so ein Wettbewerb zwischen den Maklern entfacht werden könne -nur das Gegenteil ist leider der Fall. Da sich kein Makler wirklich intensiv um das Objekt kümmert und sich lieber mit einer Immobilie befasst, bei der ihm auch das Vertrauen des Verkäufers entgegengebracht wird. Nur wenn der Verkäufer mit einem Makler zusammen arbeitet, hat er die volle Kontrolle über die Interessenten, die Vermarktungsstrategie und deren Nachweis.
Wie finde ich den richtigen Makler?
Das ist keine leichte Entscheidung. Schließlich geht es um Ihr Eigentum und es gibt leider auch „schwarze Schafe“ unter den Maklern. Darum ist es ratsam, darauf zu achten, dass es sich nicht um einen "Feierabendverkäufer" handelt, sondern fundierte Qualifikationen und/oder Zertifikate vorweisen kann (Dipl. Immobilienkaufmann, -fachwirtin, -ökonom, Makler IHK, Sprengnetter, DEKRA, TÜV etc.) Er sollte über gute Referenzen verfügen und natürlich transparent arbeiten. Ein seriöser Makler wird für Sie erreichbar sein, Ihnen alles wesentliche offen legen, alternative Strategien empfehlen. Er wird Ihnen auch alle Versprechen detailliert und schriftlich geben. So können Sie ihm vertrauen.
Was versteht man unter einem Makleralleinauftrag?
Bei einem Makleralleinauftrag übernimmt ein einziger Makler die Vermarktung Ihrer Immobilie. Der Vorteil für Sie: Ein individuelles Marketingkonzept und höchstes Engagement. (Siehe auch Frage zuvor: "mehrere Makler")
Wofür benötige ich einen Energieausweis?
Der Energieausweis ist seit 2009 bei dem Verkauf oder Vermietung einer Immobile Pflicht. (Muss bereits zur ersten Besichtigung vorliegen. Siehe Gebäudeenergiegesetz GEG, Teil 5 §§79-88). Ausgenommen sind Grundstücke, denkmalgeschützte Immobilien und Ferienhäuser. Auf Wunsch bekommen Sie den amtlichen Energieausweis von uns erstellt. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa eine Woche. Je nach Immobilie und Baujahr sind sogenannte Bedarfs- oder Verbrauchsausweise notwendig. Alle weiteren Informationen finden Sie hier:

ENERGIEAUSWEIS
Was ist das Bestellerprinzip?
Das Bestellerprinzip trat am 01.06.2015 in Kraft. Es besagt, dass bei der Vermietung von Wohnimmobilien (Wohnungen und Häusern) derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt („bestellt“) hat. In der Regel ist das der Vermieter. Wohnungssuchende zahlen meistens keine Provision. Das Bestellerprinzip gilt nicht für den Verkauf von Immobilien und nicht für die gewerbliche Vermietung.
Bei dem Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern ist seit dem 23.12.2020 ebenfalls ein Gesetz in Kraft getreten, welches umgangssprachlich auch als „Bestellerprinzip“ bezeichnet wird. Siehe auch Frage "Teilung der Maklerprovision".
Wieso bekomme ich als Interessent eine Widerrufsbelehrung, obwohl ich gar keinen Maklervertrag unterschrieben habe?
Bei Anfragen per Telefon, E-Mail, über unsere Homepage oder ein Immobilen- Portal entsteht automatisch ein sogenannter Fernabsatzvertrag. Wir sind in diesem Fall gesetzlich dazu verpflichtet, Sie über Ihr Widerrufsrecht zu unterrichten. Mit dem Abschluss eines Fernabsatzvertrags entstehen keine Kosten. Eine Provision wird selbstverständlich nur dann fällig, wenn auch eine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden hat. Besichtigungen sind natürlich kostenlos. Weiter Informationen finden Sie in unserem Widerrufsrecht.
Wie wird jetzt Maklerprovision geteilt?
Bei dem Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern (findet keine Anwendung bei Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeeinheiten) ist zum 23.06.2020 mit Übergangszeit zum 23.12.2020 ebenfalls ein Gesetz erlassen worden, welches umgangssprachlich auch als „Bestellerprinzip“ bezeichnet wird, aber nur regelt, dass der Verkäufer und der Käufer zu gleichen Teilen die Maklercourtage bezahlen und nicht wie es in manchen Bundesländern (Hessen, Hamburg, Berlin, Brandenburg und Bremen) üblich war, diese komplett auf den Käufer abzuwälzen.
Was ist die Interessentenkartei?
Mit der Aufnahme in die Interessentenkartei teilen Sie uns unverbindlich die Merkmale Ihrer Wunschimmobilie mit. Sobald wir ein geeignetes Objekt im Portfolio haben, setzen wir uns automatisch mit Ihnen in Verbindungen. Sie erhalten dabei übrigens auch Angebote von Immobilien, die wir aus Gründen der Diskretion nicht auf unserer Homepage bewerben.
Tippgeberprovision - Ihre Empfehlung lohnt sich!
Vielen Dank für die tollen Empfehlungen und Bewertungen. Wir möchten nun gerne etwas zurückgeben. Was halten Sie davon, wenn Sie an unserem Erfolg beteiligt werden würden? Dann ist Ihr Tipp bei erfolgreicher Vermittlung durch uns jetzt bares Geld wert!

Wie das geht? Ganz einfach, Sie kennen jemanden, oder haben von einem gehört, der sein Grundstück, Haus oder Wohnung verkaufen möchte? Der einen realistischen Verkaufswert ermittelt haben möchte? Oder gar überlegt den Verkauf gleich in professionelle Hände zu geben? Dann empfehlen Sie uns gerne weiter. Die dafür notwendigen Voraussetzungen und alle weiteren Informationen finden Sie hier:

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Was bedeutet GwG / Geldwäschegesetz?
Seit dem neuen Geldwäschegesetz vom 01.01.2020 gelten strengere und erweiterte Meldevorschriften für Immobilienmakler, Notare, Goldhändler, Auktionshäuser und Kunsthändler einschließlich Vermittler und Lageristen. Das Geldwäschegesetz verlangt, dass man weiss, mit wem man Geschäfte macht (auch bekannt unter KYC -Know Your Customer) und dass man dies belegen kann. Im Detail bedeutet dies, dass die vorgeschriebenen Daten von allen Kunden (Vertragsparteien und ggf. auch von den Personen, die diese vertreten z.B. Boten oder Bevollmächtigte) erhoben, die Richtigkeit anhand von amtlichen Dokumenten geprüft, der Vorgang protokolliert und diese Unterlagen mindestens fünf Jahre aufgehoben werden. So schützen sich die Unternehmen auch selbst davor, für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden.
Weitere Infos hierzu können Sie auf der Seite der Regierunspräsidien Baden-Württemberg nachlesen.

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