HERZLICH WILLKOMMEN BEI
WECKING - IMMOBILIEN

ÜBER UNS
WECKING Immobilien - Wir sind ein familiengeführtes, persönliches Immobilienunternehmen in Mannheim und haben uns auf die Bewertung, Verkauf und Vermittlung von Immobilien spezialisiert.
Getreu dem Credo: „Weil Dienstleistung zählt und Vertrauen entscheidet“ bekommen Sie für Ihre Immobilie den richtigen Marktwert ermittelt und werden während und über den kompletten Verkaufsprozess hinaus, stets begleitet.
Sie profitieren nicht nur von dem Wissen und der Erfahrung unserer Makler, die Mitarbeiter von WECKING Immobilien bilden sich stets für Sie weiter und sind auf dem aktuellsten Stand, insbesondere bei gesetzlichen Neuerungen und Änderungen rechtlicher Vorschriften.
Wie z.B. Immobilienmakler (IHK), Wertermittler (IHK) und freie Sachverständige für Immobilienwertermittlung.

Isabella Wecking
ImmobilienberaterinVermietung / Verkauf

Tobias Wecking
Wertermittler (IHK)Immobilienmakler (IHK)
LEISTUNGEN
Schreiben Sie uns hierzu bitte eine Email mit Ihren Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer und Emailadresse) dann bekommen Sie eine Bestätigungsmail und einen Link, mit dem Sie Ihre Suchaufträge (beliebig viele) ganz einfach und bequem anlegen können.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
WERTERMITTLUNG
"Hierfür gibt es zahlreiche Aspekte, die dafür ausschlaggebend sind, wie: Lage, Baujahr, Größe, Zustand, Ausstattung... auch mögliche Erweiterungen und Bebauungen, welche nur in einer persönlichen Objektbegehung erfasst, durch Bebauungspläne festgehalten und mit Hilfe der dafür relevanten Wertermittlungsverfahren nach ImmoWertV (Vergleichswertverfahren §15ImmoWertV, Ertragswertverfahren §§17-20 ImmoWertV oder dem Sachwertverfahren §§21-23 ImmoWertV) objektiv ermittelt und marktgerecht angepasst werden können. Der Verkehrswert -auch Marktwert genannt- ist ein nach §194 Baugesetzbuch Gesetzich definierter Wertbegriff: "Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zustand, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."
Alles zu viel Fachchinesisch?
Dann lassen Sie Ihre Immobilie doch einfach durch unseren geprüften freien Sachverständigen für Immobilienwertermittlung (IHK) kostenfrei und unverbindlich bewerten. Machen Sie hierzu gerne einen Termin über unser Kontaktformular.Info:
Individuelle Marktpreiseinschätzung und Wertermittlung von einem regionalen Profi; streng DSGVO konform.(Sie können sich sicher sein, daß Ihre Daten im Haus bleiben und nicht wie bei vielen Onlinebewertungsportalen weiterverkauft werden).
Sie werden auch nicht mit einem groben Schätzwert gelockt, sondern erhalten einen konkreten Preis sowie -wenn gewünscht, eine individuelle Vermarktungsstrategie. Wir freuen uns natürlich, wenn Sie dann auch über uns verkaufen wollen, ist aber keine Voraussetzung für die Wertermittlung.
VORTEILE
Ihre Immobilie ist Ihr Zuhause, vielleicht sogar der Ort an dem Sie aufgewachsen sind und/oder ihre Kinder großgezogen haben?
Also mehr als nur vier Wände und ein Dach!?
Brauchen Sie einen Makler, der den Blick für die Einzigartigkeit sowie die wertvollen und liebevollen Details Ihres Objektes erkennt?
Der sorgsam und transparent arbeitet, die Besonderheiten Ihrer Immobilie herausarbeitet und eine Strategie entwirft, wie Ihr Objekt individuell, zielorientiert zeitnah und mit einem guten Verkaufspreis vermarktet wird?
Sie werden dies bereits im ersten Moment spüren: Hier gibt es keine Vermarktung von der Stange.
Wenn Sie einen Makler suchen, der Sie über den Notartermin hinaus begleitet, mit Rat und Tat in allen Angelegenheiten zur Seite steht und auch Ihren Käufer nicht im Regen stehen lässt, dann informieren Sie sich doch am besten gleich bei uns, wie Sie Ihre Immobilie schnell und für alle Seiten fair vermarkten können.
Denn jedes Objekt hat es verdient, dass ihm der Respekt entgegen gebracht wird, der ihm zusteht. (Für das große Stück, dass es Sie auf Ihrem Lebensweg begleitet hat.)
KUNDENSTIMMEN
FAQ
Der Verkauf bzw. der Erwerb einer Immobilie ist mit Aufwand verbunden. Vor allem Eigentümern fehlen oft die Zeit und die Fachkenntnis, um sich dieser Aufgabe angemessen zu widmen. Informieren Sie sich über unsere Leistungen für Eigentümer bzw. unsere Leistungen für Käufer/Mieter.
Viele Kaufinteressenten sehen sich solche Objekte erst garnicht an, da sie sogar befürchten mehrfach Provision zahlen zu müssen.
Oft meinen die Verkäufer, dass so ein Wettbewerb zwischen den Maklern entfacht werden könne -nur das Gegenteil ist leider der Fall. Da sich kein Makler wirklich intensiv um das Objekt kümmert und sich lieber mit einer Immobilie befasst, bei der ihm auch das Vertrauen des Verkäufers entgegengebracht wird.
Nur wenn der Verkäufer mit einem Makler zusammen arbeitet, hat er die volle Kontrolle über die Interessenten, die Vermarktungsstrategie und deren Nachweis.
Bei dem Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern ist seit dem 23.12.2020 ebenfalls ein Gesetz in Kraft getreten, welches umgangssprachlich auch als „Bestellerprinzip“ bezeichnet wird. Siehe auch Frage "Teilung der Maklerprovision".
Wie das geht? Ganz einfach, Sie kennen jemanden, oder haben von einem gehört, der sein Grundstück, Haus oder Wohnung verkaufen möchte? Der einen realistischen Verkaufswert ermittelt haben möchte? Oder gar überlegt den Verkauf gleich in professionelle Hände zu geben? Dann empfehlen Sie uns weiter und nehmen entweder persönlich oder über unser Kontakformular kontakt mit uns auf. Die dafür notwendigen Voraussetzungen und alle weitern Informationen können Sie sich hier downloaden. .
Download PDF Tippgeberprovision
Oder nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf
Das Geldwäschegesetz verlangt, dass man weiss, mit wem man Geschäfte macht (auch bekannt unter KYC -Know Your Customer) und dass man dies belegen kann.
Im Detail bedeutet dies, dass die vorgeschriebenen Daten von allen Kunden (Vertragsparteien und ggf. auch von den Personen, die diese vertreten z.B. Boten oder Bevollmächtigte) erhoben, die Richtigkeit anhand von amtlichen Dokumenten geprüft, der Vorgang protokolliert und diese Unterlagen mindestens fünf Jahre aufgehoben werden. So schützen sich die Unternehmen auch selbst davor, für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden.
Weitere Infos hierzu können Sie auf der Seite der Regierunspräsidien Baden-Württemberg nachlesen.